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GMerleben agentur | Einkaufen mit Kontrollband in Einzelhandel u. Gastronomie

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum 2G-Bändchen-System.

Seit Dienstag, 09. Dezember 2021, gilt in Nordrhein-Westfalen die neue Landesverordnung zum Schutz vor Corona-Infektionen, die 2G für den Einzelhandel vorsieht. Beim Betreten eines Geschäftes ist demnach der Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung zu erbringen. Ausgenommen sind Geschäfte der Grundversorgung. Um den Kontrollaufwand für den Einzelhandel zu reduzieren, greift die das Forum Gummersbach und die GMerleben agentur als Unterstützung das Bändchen-Prinzip auf: An vier zentralen Stellen in der Innenstadt können sich Besucherinnen und Besucher mit 2G-Nachweis vor dem Einkaufen oder dem Besuch der Gastronomie ein tagesaktuelles Bändchen abholen. Wie das System funktioniert, verdeutlichen die nachfolgenden Fragen und Antworten. Diese Vorgehensweise ist mit dem Ordnungsamt der Stadt Gummersbach abgestimmt.

 

Wofür gibt es die 2G-Bändchen?

Die 2G-Bändchen dienen in erster Linie zur Erleichterung der Einlasskontrollen für die Kundinnen und Kunden beim Betreten der Geschäfte und der Gastronomie. Für den Erhalt des Bändchens wird der 2G-Nachweis an einer der offiziellen Ausgabestellen in der Innenstadt von Gummersbach erbracht. Anschließend kann er über das gut sichtbar am Handgelenk getragene Bändchen in den Geschäften/ Gastronomie  kontrolliert werden. Ein erneuter Nachweis der Unterlagen ist dann nicht mehr erforderlich.

Ist ein 2G-Bändchen zwingend erforderlich, um einkaufen zu gehen?

Nein. Der Nachweis über eine vollständige Impfung und Genesung kann auch direkt in den Geschäften/ Gastronomie erbracht werden. Die Geschäfte/ Gastronomie sind nicht dazu verpflichtet, am Bändchen-System teilzunehmen.

Wo und wann sind die 2G-Bändchen erhältlich?

Es sind vier Standorte (-siehe Karte-) in der Innenstadt eingerichtet, an denen Bürgerinnen und Bürger gegen einen entsprechenden Nachweis ein 2G-Bändchen bekommen können: Kaiserstraße 34-36 (Testzentrum), Steinmüllerallee im Tavola / Kinocenter (Testzentrum), Wilhelmstraße 14 (Testzentrum), Steinmüllerallee Forum GM/ Haupteingang (Weihnachtsmarkthütte). Die Ausgabestellen geben immer montags bis samstags, in den Kernzeiten des Einzelhandels (10 bis 18 Uhr), die Armbänder aus. Die Ausgabestellen unterstützen den Einzelhandel und die Gastronomie dabei unentgeltlich. 

Wie wird der 2G-Nachweis an einer Bändchen-Ausgabestelle erbracht?

An den Ausgabestellen ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) zusammen mit einem Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung vorzulegen. Beides ist auch nach Erhalt eines 2G-Bändchens für den Fall möglicher Kontrollen durch die Ordnungsbehörde in den Geschäften mitzuführen. Die Ausweis- und Nachweispflicht bleibt bei den Kundinnen und Kunden. Die Bändchen müssen persönlich abgeholt werden.

Gibt es unterschiedliche 2G-Bändchen?

Nein. Es gibt nur kostenlose Tagesbändchen mit Tagesdatum an den Ausgabestellen. Der Einzelhandel/ Gastronomie wird soweit möglich im Vorfeld informiert. Für Fragen steht die GMerleben agentur (E-Mail: info@gmerleben.de; Telefon 02261-9781450) zur Verfügung.

Gelten die 2G-Bändchen auch außerhalb der Innenstadt?

Ob die Bändchen auch in anderen Stadtteilen anerkannt werden, ist derzeit noch offen. Eine Abstimmung mit weiteren Händlerverbänden läuft noch, der Einzelhandelsverband strebt eine stadtweite Lösung an. Das Ordnungsamt sieht keine Probleme, wenn die Bänder auch in anderen Stadtteilen oder in der Gastronomie akzeptiert werden.

Wo kann noch ohne 2G-Nachweis eingekauft werden?

Für Geschäfte der Grundversorgung wie Supermärkte, Drogerien und Apotheken ist nach wie vor kein Nachweis erforderlich.

Bietet das Bändchen-System ausreichend Sicherheit, dass wirklich nur geimpfte und genesene Personen die Geschäfte betreten?

Die Ausgabe der 2G-Bändchen erfolgt ausschließlich an offiziellen Stellen in der Innenstadt von Gummersbach und durch geschultes Personal. Pro Person wird nur ein Bändchen herausgegeben und direkt am Handgelenk befestigt. Täuschungsversuche (zum Beispiel Fälschung oder Tausch der Bändchen) werden verfolgt und ordnungsrechtlich geahndet.

 

   

   

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