Verfügungsfonds
Innenstadt
Eine Kommune kann vieles regeln. Nicht zu ersetzen ist allerdings die Eigeninitiative der Bewohnerinnen und Bewohner einer Stadt, die ihr direktes Umfeld lebenswert gestalten möchten. Spielgeräte, eine kleine mobile Bühne, Pflanzen, ein Wetterschutzzelt, saisonale Beleuchtung, öffentlicher Bücherschrank, Sitzgelegenheiten: alles Dinge zur Förderung des Gemeinschaftslebens und damit der Lebensqualität. Für solche und viele weitere Ideen steht im Rahmen des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts der Verfügungsfonds bereit.
Aus dessen Mitteln sollen möglichst unbürokratisch Anlieger in ihrem Engagement finanziell unterstützt werden. Privatleuten, privaten Vereinen, Initiativen und Organisationen bietet sich die Möglichkeit, Projekte zu initiieren und die Verantwortung dafür zu übernehmen. Die Höhe der Mittel aus dem Verfügungsfonds und die privat aufgewendeten Gelder sollen dabei in der Waage stehen.
In den Gestaltungsleitlinien für die Innenstadt werden beispielhaft zwei Felder beschrieben, die aus dem Finanzierungsfonds unterstützt werden könnten:
- "Gut im öffentlichen Raum platzierte Pflanzkübel oder Kleinpflanzen erhöhen die Qualität des Zentrums. Vor Geschäftseingängen und zur Einfassung der Außengastronomie können angepasste Pflanzkübel Akzente setzen und eine einladende Wirkung entfalten."
- "Öffentliche Räume sollen durch eine angemessene qualitätvolle Gestaltung und Ausstattung für einen hohen Wohlfühlfaktor bei den BürgerInnen sorgen und das Zentrum vitalisieren. Dazu zählt die Attraktivierung von Verweilbereichen, z.B. mittels eines Bücherschranks. Das Aufstellen von solchen Ausstattungselementen im öffentlichen Raum durch Initiativen, Private, etc. wird begrüßt."

Anlage 1 zu den „Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds im Gummersbacher Zentrum“
Abgrenzung räumlicher Geltungsbereich „Verfügungsfonds“.

Die Stadt Gummersbach beteiligt die BewohnerInnen, Gewerbetreibenden und EigentümerInnen im betroffenen Gebiet auf besondere Art und Weise, um die Ziele des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts zu erreichen.
Flankierend zu den baulichen Maßnahmen des IEHKs kommt den „Interaktiven Prozessen“ mit der Beteiligung der BürgerInnen während des Planungsprozesses, dem „City- und Quartiersmanagement“ sowie der Einrichtung eines Verfügungsfonds eine besondere Bedeutung zu.
Der Verfügungsfonds wird mit Mitteln der Städtebauförderung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes unterstützt und soll das Engagement der BürgerInnen fördern.
HIER finden Sie die Richtlinien die am 29.10.2019 in der Ratssitzung beschlossen wurden.

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Citymanagement Gummersbach GmbH / GMerleben agentur
Wilhelmstr. 12
51643 Gummersbach
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Christoph Schindler